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Gerichtsbeschluss (Beschlagnahme)

Der Beschlagnahmebeschluss von 1962

Der 1., 2. und 3. Band von Gizli İlimler Hazinesi wurden durch Beschluss Nr. 972/99 des 1. Friedensstrafgerichts Istanbul vom 15. Mai 1962 beschlagnahmt. Der Beschluss ist in der Liste der beschlagnahmten Publikationen im Mitteilungsblatt des türkischen Bildungsministeriums verzeichnet.

Seite 342 des Mitteilungsblatts des türkischen Bildungsministeriums vom 6. August 1973; in der Liste der beschlagnahmten Publikationen der Eintrag, dass die Bände 1-2-3 von Gizli İlimler Hazinesi durch Beschluss Nr. 972/99 des 1. Friedensstrafgerichts Istanbul vom 15.5.1962 beschlagnahmt wurden.
Mitteilungsblatt des Bildungsministeriums, 6. August 1973, S. 342 · zum Vergrößern auf das Bild klicken

Angaben

Art
Gerichtsbeschluss (Beschlagnahme)
Datum
15. Mai 1962
Institution
1. Friedensstrafgericht Istanbul
Akten-/Beschlussnr.
972/99 (Beschlagnahmebeschluss)
Quelle
Mitteilungsblatt des Bildungsministeriums, 6. August 1973, S. 342
Stifter
Stifter (Person / Institution)

Vollständiger Text

Der Eintrag in der Liste der beschlagnahmten Publikationen im Mitteilungsblatt des türkischen Bildungsministeriums (6. August 1973, S. 342):

„Gizli İlimler Hazinesi 1-2-3 ciltleri — İst. 1. Slh. C. Mah., 15.5.1962 gün ve 972/99 S. K. Top. (Mustafa İloğlu, 677 S. Kanuna muhalif)“ (türkischer Originaleintrag)

Auflösung der Abkürzungen: Beschlagnahme (Verbot) durch Beschluss Nr. 972/99 des 1. Friedensstrafgerichts Istanbul vom 15. Mai 1962. Begründung: Verstoß gegen das Gesetz Nr. 677 (Gesetz über die Schließung der Derwischkonvente und -klausen und das Verbot von Amuletten, Zauberei, Besprechung und dergleichen). Die Beschlagnahme betrifft die ersten drei Bände des Werks; das Werk wurde in späteren Jahren neu aufgelegt.

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