Gerichtsbeschluss (Beschlagnahme)
Der Beschlagnahmebeschluss von 1962
Der 1., 2. und 3. Band von Gizli İlimler Hazinesi wurden durch Beschluss Nr. 972/99 des 1. Friedensstrafgerichts Istanbul vom 15. Mai 1962 beschlagnahmt. Der Beschluss ist in der Liste der beschlagnahmten Publikationen im Mitteilungsblatt des türkischen Bildungsministeriums verzeichnet.

Angaben
- Art
- Gerichtsbeschluss (Beschlagnahme)
- Datum
- 15. Mai 1962
- Institution
- 1. Friedensstrafgericht Istanbul
- Akten-/Beschlussnr.
- 972/99 (Beschlagnahmebeschluss)
- Quelle
- Mitteilungsblatt des Bildungsministeriums, 6. August 1973, S. 342
- Stifter
- Stifter (Person / Institution)
Vollständiger Text
Der Eintrag in der Liste der beschlagnahmten Publikationen im Mitteilungsblatt des türkischen Bildungsministeriums (6. August 1973, S. 342):
„Gizli İlimler Hazinesi 1-2-3 ciltleri — İst. 1. Slh. C. Mah., 15.5.1962 gün ve 972/99 S. K. Top. (Mustafa İloğlu, 677 S. Kanuna muhalif)“ (türkischer Originaleintrag)
Auflösung der Abkürzungen: Beschlagnahme (Verbot) durch Beschluss Nr. 972/99 des 1. Friedensstrafgerichts Istanbul vom 15. Mai 1962. Begründung: Verstoß gegen das Gesetz Nr. 677 (Gesetz über die Schließung der Derwischkonvente und -klausen und das Verbot von Amuletten, Zauberei, Besprechung und dergleichen). Die Beschlagnahme betrifft die ersten drei Bände des Werks; das Werk wurde in späteren Jahren neu aufgelegt.